beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Eine Marke ist Teil des geistigen Eigentums. Sie schützt die von uns produzierten Waren und Dienstleistungen.
Sie identifiziert uns eindeutig auf dem Markt der Europäischen Union.
Unsere Akustikgehäuse sind registriert. Dies gilt für Modelle mit anderen Proportionen, Ausschnitten und anderen Änderungen.
Vorteile eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters:
Die Eintragung eines Geschmacksmusters ist ein wertvolles Gut. Sie schützt das Design des gesamten oder eines Teils des Produkts.
Durch das Eintragungsverfahren entsteht ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM), das in allen EU-Ländern gültig ist.
Das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) bietet ausschließliche Rechte in allen EU-Ländern
Nach der Anmeldung prüfte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Geschmacksmuster auf Eintragungsfähigkeit.
Wir bestätigen den Erhalt der Zustimmung zur Eintragung mehrerer Geschmacksmuster.